Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hortus Medicus – Lukas Hommer-Plein
**Stand: November 2026**
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen:
**Hortus Medicus – Lukas Hommer-Plein**
Einzelunternehmen
Am Büchel 81
53173 Bonn
Telefon: 015750460332
E-Mail: lukas.hommer@hortusmedicus-treecare.de
– nachfolgend Auftragnehmer genannt –
und seinen Auftraggebern.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Sie gelten für sämtliche angebotenen Dienstleistungen im Bereich Gartengestaltung, Gartenpflege, Baumpflege und Baumfällarbeiten sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien.
§ 2 Leistungsangebot
Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Gartengestaltung und Gartenneuanlagen
- Garten- und Grundstückspflege
- Hecken-, Strauch- und Gehölzschnitt
- Baumpflege und Kronenpflege
- Baumfällungen und Baumabtragungen
- Wurzelstockfräsen
- Entfernung von Gehölzen und Pflanzen
- Grün- und Holzschnittentsorgung
- Pflanzarbeiten und allgemeine Gartenarbeiten
- Weitere Dienstleistungen im Bereich Garten- und Landschaftspflege
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
Angebote werden individuell auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und der erkennbaren örtlichen Gegebenheiten erstellt.
Sofern im Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt es 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und der Auftragnehmer die Annahme bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
Bei mündlich vereinbarten Zusatzleistungen empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung, insbesondere hinsichtlich des zusätzlichen Preises.
§ 4 Preise und Abrechnung
Die Vergütung erfolgt nach individueller Vereinbarung.
Je nach Auftrag kann die Abrechnung erfolgen:
- nach vereinbartem Festpreis,
- nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden,
- nach Materialverbrauch,
- nach Maschinen- und Geräteeinsatz,
- nach gesondert vereinbarten Zusatzleistungen.
Bei Stundenlohnarbeiten werden die tatsächlich angefallenen Arbeitszeiten entsprechend dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
An- und Abfahrtszeiten, Fahrtkosten, Materialkosten, Maschinenkosten und Entsorgungskosten werden nur berechnet, wenn dies im Angebot vereinbart oder nachträglich ausdrücklich vereinbart wurde.
Ein Festpreis gilt ausschließlich für den beschriebenen Leistungsumfang.
Werden zusätzliche Arbeiten gewünscht oder treten nicht vorhersehbare Umstände auf, wird der Auftraggeber vor Ausführung der zusätzlichen Arbeiten über die möglichen Mehrkosten informiert. Die zusätzlichen Arbeiten bedürfen grundsätzlich seiner Zustimmung.
§ 5 Kleinunternehmerregelung
Der Auftragnehmer wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.
Die Umsätze sind nach Maßgabe dieser Vorschrift umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Bei umfangreichen Aufträgen können Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Ausführung und Terminvereinbarung
Die vereinbarten Arbeiten werden nach bestem fachlichen Wissen und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
Die Ausführungstermine werden individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Terminverschiebungen können insbesondere aufgrund folgender Umstände erforderlich werden:
- Starkregen oder anhaltende Niederschläge
- Sturm und starke Windverhältnisse
- Frost und vereiste Arbeitsflächen
- Extreme Hitze
- Sicherheitsbedenken bei Baumarbeiten
- Technische Defekte an notwendigen Maschinen
- Sonstige Umstände, die eine sichere oder ordnungsgemäße Ausführung verhindern
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen und stimmt einen neuen Termin ab.
Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 8 Besondere Regelungen für Baumpflege und Baumfällungen
Baumpflege und Baumfällarbeiten sind Arbeiten mit besonderen Gefahren und technischen Anforderungen.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm bekannten Informationen mitzuteilen, die für die sichere Durchführung der Arbeiten wichtig sein können.
Hierzu gehören insbesondere:
- Unterirdische Leitungen und Kabel
- Wasser- und Abwasserleitungen
- Bewässerungsanlagen
- Drainagen
- Versteckte bauliche Anlagen
- Grundstücksgrenzen
- Besondere Schutzbereiche
- Bekannte Vorschädigungen oder Gefahrenzustände von Bäumen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen oder abzulehnen, wenn unvorhersehbare Gefahren auftreten oder eine sichere Ausführung nicht gewährleistet ist.
Erforderliche Genehmigungen, insbesondere nach örtlichen Baumschutzsatzungen und naturschutzrechtlichen Vorschriften, sind vor Ausführung einzuholen. Wer die Einholung übernimmt, wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
Unabhängig von einer vertraglichen Aufgabenverteilung sind die gesetzlichen Vorgaben zum Arten- und Naturschutz einzuhalten.
Bei Baumfällungen ist insbesondere auf mögliche Brut- und Lebensstätten wild lebender Tiere zu achten.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Grundstück zum vereinbarten Termin zugänglich ist.
Arbeitsbereiche müssen nach Möglichkeit frei von Fahrzeugen, beweglichen Gegenständen und sonstigen Hindernissen sein.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über bekannte Besonderheiten des Grundstücks.
Bei notwendigen Zufahrten für Maschinen und Fahrzeuge sind die örtlichen Gegebenheiten vorab abzustimmen.
Für erforderliche Zustimmungen von Grundstückseigentümern oder sonstigen Berechtigten ist Sorge zu tragen. Der Auftragnehmer kann entsprechende Nachweise verlangen.
§ 10 Material, Holz und Entsorgung
Der Verbleib von Holz, Schnittgut, Wurzeln und sonstigem anfallendem Material wird im jeweiligen Angebot vereinbart.
Sofern eine Entsorgung ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt diese im vereinbarten Umfang.
Nicht vereinbarte Entsorgungsleistungen sind nicht im Angebotspreis enthalten.
Verwertbares Holz kann nach individueller Absprache auf dem Grundstück verbleiben oder anderweitig behandelt werden.
Zusätzliche Entsorgungskosten werden vor Durchführung der betreffenden Zusatzleistung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 11 Abnahme und Fertigstellung
Bei Werkleistungen wird dem Auftraggeber nach Fertigstellung die Möglichkeit zur Prüfung des vereinbarten Arbeitsergebnisses gegeben.
Die Abnahme erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Festgestellte Mängel sollen möglichst konkret beschrieben und dem Auftragnehmer zeitnah mitgeteilt werden.
Der Auftragnehmer erhält die Möglichkeit, berechtigte Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und gegebenenfalls zu beseitigen.
Bei reinen Dienstleistungen, bei denen kein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts.
§ 12 Gewährleistung und Mängelansprüche
Für die erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte.
Bei Werkleistungen richtet sich die Verjährung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei berechtigten Mängelansprüchen zunächst die gesetzlich vorgesehene Nacherfüllung vorzunehmen.
§ 13 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt uneingeschränkt bestehen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Im Übrigen bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich durch falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verursacht wurden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften über Mitverschulden und Verantwortlichkeit.
§ 14 Kündigung und Auftragsänderungen
Für die Kündigung von Verträgen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Insbesondere bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte bei Werk- und Dienstverträgen unberührt.
Wünscht der Auftraggeber Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, werden diese mit dem Auftragnehmer abgestimmt.
Bereits erbrachte Leistungen und gesetzlich geschuldete Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies betrifft insbesondere Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.
Ein vorzeitiger Beginn der Arbeiten während der Widerrufsfrist erfolgt nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und nach ausdrücklichem Verlangen des Verbrauchers.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Homepage des Auftragnehmers zu entnehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann Bonn als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
Hortus Medicus – Lukas Hommer-Plein
Einzelunternehmen
Am Büchel 81
53173 Bonn
Telefon: +4915750460332
E-Mail: lukas.hommer@hortusmedicus-treecare.de
